Umwandlung von Pflegesachleistungen auch ohne Antrag möglich
Umwandlung von Pflegesachleistungen auch ohne Antrag möglich
Wie bisher können Sie einen Teil der Pflegesachleistungsbeträge für nach Landesrecht anerkannte Entlastungsleistungen nutzen. Bisher mussten Sie dies aber bei der Pflegekasse beantragen. Dies hat sich nun geändert. Nunmehr können Sie bis zu 40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistungsbeträge ohne vorherigen Antrag für Entlastungsleistungen verwenden.
Weitere Tipps und Informationen zur Beantragung von Entlastungsleistungen erhalten Sie hier.
Quelle: www.verbraucherzentrale.de