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Mehr Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten
Mehr Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten
Um die Verbraucher zukünftig intensiver darauf aufmerksam zu machen, dass sie einen Anspruch auf eine Pflegeberatung auch während des ganzen Pflegeprozesses haben, muss jetzt nicht nur bei der Beantragung eines Pflegegrades eine Pflegeberatung mit einem konkreten Ansprechpartner innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang angeboten werden, sondern zukünftig auch bei der Beantragung weiterer Leistungen der Pflegeversicherung. Dies gilt auch bei der Beantragung unter anderem von
- Pflegesachleistungen
- Pflegegeld
- Kombinationsleistungen
- Pflegehilfsmitteln
- wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- digitalen Pflegeanwendungen
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- vollstationärer Pflege (das meint die Unterbringung in einem Pflegeheim)
- kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld
- Pflegekursen
Die Pflegeberatung kann durch die Pflegekasse selbst erbracht werden oder mittels eines Beratungsgutscheins erfolgen. In diesem Fall muss die Pflegekasse Beratungsstellen nennen, bei denen die Beratung innerhalb von zwei Wochen erfolgen kann.
Gut zu wissen: Während der Pflegeberatung ist ausdrücklich auf die Möglichkeit eines individuellen Versorgungsplans hinzuweisen. Anspruchsberechtigte erhalten damit eine umfassende Unterstützung bei der Klärung individueller Fragen.
Quelle: www.verbraucherzentrale.de