Gesetz
Vereinfachte Versorgung mit Hilfsmitteln
Vereinfachte Versorgung mit Hilfsmitteln
Damit Menschen mit Pflegebedürftigkeit entlastet sind und ihre Versorgung unkomplizierter wird, dürfen Pflegefachkräfte zukünftig Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben. Das bedeutet für Sie, dass Sie diese Empfehlung einem Antrag auf ein Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel beifügen können.
Dadurch wird eine ärztliche Verordnung nicht mehr benötigt. Die Notwendigkeit und die Erforderlichkeit der Versorgung werden dann vermutet.
Die Empfehlung der Pflegefachkraft darf bei der Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein.
Die Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens werden allerdings erst zum Ende des Jahres 2021 vorliegen. Auch hier gilt daher, dass der Anspruch derzeit noch nicht in Anspruch genommen werden kann.
Tipp: Haben Sie eine ärztliche Verordnung oder zukünftig eine Empfehlung einer Pflegefachkraft für ein Hilfsmittel erhalten, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse auf. Dort beantragen Sie schriftlich die Versorgung mit dem Hilfsmittel. Die Kasse erläutert Ihnen die weiteren Schritte, entscheidet über den Antrag und teilt Ihnen mit, über welche Hilfsmittelanbieter Sie versorgt werden können. Weitere Informationen zur Beantragung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln finden Sie in unserem separaten Artikel.
Quelle: www.verbraucherzentrale.de