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Pflegestärkungsgesetz ll

Am 1. Januar 2016 trat das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Dieses zweite Gesetz ermöglicht mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere soziale Absicherung pflegender Angehöriger sowie einen Beratungsanspruch für alle, die Leistungen bei der Pflegekasse beantragen. Die Beratung erfolgt durch einen festen Ansprechpartner, der Ihnen von der Pflegekasse genannt wird.

Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade:
Mehr pflegebedürftigen Menschen soll es möglich werden Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Aus diesem Grund wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und aus 3 Pflegestufen werden 5 Pflegegrade.
Durch die Umstellung zum 01.01.2017 soll niemand schlechter gestellt werden. Die Pflegebedürftigen, die bereits eine Pflegestufe haben, werden automatisch und ohne Antrag in einen neuen Pflegegrad eingestuft. Sie erhalten weiterhin mindestens die gleichen Leistungen.

Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade


Gleichberechtigter Zugang zu Pflegeleistungen:
Pflegebedürftig sind zukünftig alle Menschen mit einer dauerhaft geistigen und/oder körperlichen Einschränkung, die auf Hilfe angewiesen sind. Auch Demenzkranke werden darin integriert und erhalten dann einen Anspruch auf mehr Leistungen.
In einem neuen Begutachtungsverfahren werden die Pflegebedürftigen in das System der Pflegegrade übergeleitet. Um einen Patienten einem Pflegegrad zuordnen zu können, wird er in sechs verschiedenen Bereichen untersucht werden.

  • Hilfen bei Alltagsverrichtungen
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Nächtlicher Hilfebedarf
  • Präsenz am Tag
  • Unterstützung beim Umgang mit
  • krankheitsbedingten Anforderungen
  • Organisation der Hilfen

Weitere Informationen über die wichtigsten Veränderungen durch das Pflegestärkungsgesetzes erhalten Sie wieder in der nächsten Ausgabe Mensch im Mittelpunkt (Mai 2016) und natürlich hier auf unserer Webseite.


Die beschriebenen Neuerungen des zweiten Gesetzes stellen nur einen Auszug dar.
Weitere Informationen erhalten Sie auf: www.pflegestaerkungsgesetz.de

Veröffentlich am: 24.03.2016
Rubrik: Gesetz