Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege
Im Januar 2022 wurden die Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege erhöht.
Pflegesachleistungen wurden um 5 Prozent erhöht.
Die Leistungen der Kurzzeitpflege sind um 10 Prozent von 1612 Euro pro Kalenderjahr auf 1774 Euro
pro Kalenderjahr gestiegen.
Um die Anhebung zu erhalten, müssen pflegebedürftige Menschen keinen separaten Antrag stellen.
Die Beträge für das Pflegegeld werden hingegen nicht angehoben.

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Weitere Informationen zu Erhöhungen finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de